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   VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14   

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https://dejure.org/2014,71106
VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14 (https://dejure.org/2014,71106)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.07.2014 - 2 K 84/14 (https://dejure.org/2014,71106)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Juli 2014 - 2 K 84/14 (https://dejure.org/2014,71106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Zum Wahlrecht des Dienstherrn, den Beamten des Einsatzdienstes der Feuerwehr anstelle der grundsätzlich geschuldeten Heilfürsorge Beihilfe zuzüglich eines Zuschusses zu den Beiträgen für eine Krankheitskostenversicherung zu gewähren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBG § 79 Abs. 1; LBG § 79 Abs. 4
    Beihilfe; Unterstützung; Heilfürsorge; Wohnungsfürsorge - Heilfürsorge; Zuschuss zu den Beiträgen für eine private Krankenversicherung; Einsatzdienst der Feuerwehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85

    Beamtengesetz - Vertrauensschutz - Freie Heilfürsorge - Besoldung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14
    Heilfürsorge, wie sie Beamte des Feuerwehreinsatzdienstes nach § 79 Abs. 1 LBG grundsätzlich erhalten, wird nach ihrem überkommenen Inhalt durch Sach leistungen gewährt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52/85 -, NVwZ 1988, 1131 m.w.N. und heute §§ 79 Abs. 2 Satz 1 LBG, 2 ff. HVO).

    Mit dem Gesetz war diese auf Geldzahlungen ausgerichtete Praxis (entgegen der Annahme in LT-Drs. 14/6694, S. 442) seinerzeit kaum vereinbar, da Heilfürsorge auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung nach ihrem überkommenen Inhalt durch Sachleistungen gewährt wird (vgl. erneut BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52/85 -, NVwZ 1988, 1131 m.w.N.).

    Dementsprechend gewährt der Dienstherr mit der Besoldung regelmäßig unbenannt zugleich einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall, mit dem der Beamte auch eine Krankenversicherung als regelmäßige Form der Krankheitsvorsorge abschließen kann (BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52/85 -, NVwZ 1988, 1131 ; BVerfG, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03 -, NJW 2008, 137 ).

    Wegen dieser Wechselwirkungen sind Sachbezüge, zu denen ihrer Rechtsnatur nach auch die Heilfürsorge zählt (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 20.03.2002 - 3 A 3392/99 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 24.08.2000 - 2 K 2700/97 -, juris Rn. 13 f.; VG Cottbus, Urteil vom 16.05.2001 - 5 K 767/98 -, juris Rn. 24 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52/85 -, NVwZ 1988, 1131 ; BVerfG, Beschluss vom 08.12.1982 - 2 BvL 12/79 -, BVerfGE 62, 354 ), gemäß § 13 Abs. 1 LBesGBW grundsätzlich auf die Besoldung anzurechnen.

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14
    Dementsprechend gewährt der Dienstherr mit der Besoldung regelmäßig unbenannt zugleich einen Durchschnittssatz der zu erwartenden Aufwendungen im Krankheitsfall, mit dem der Beamte auch eine Krankenversicherung als regelmäßige Form der Krankheitsvorsorge abschließen kann (BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52/85 -, NVwZ 1988, 1131 ; BVerfG, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03 -, NJW 2008, 137 ).

    Sofern Beamten neben der Besoldung Fürsorgeleistungen wie Beihilfe im Krankheitsfall oder auch Heilfürsorge gewährt werden, erhöht sich dadurch mittelbar das effektive Besoldungsniveau (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.09.2013 - 5 C 33/12 -, NVwZ 2014, 305 ; BVerfG, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03 -, NJW 2008, 137 f.).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14
    Die durch Art. 19 Abs. 4 GG gebotene Überprüfung, ob der Dienstherr seinen Spielraum zutreffend ausgeschöpft hat, erfordert es, dass er im Rahmen einer Bemessung der Zuschüsse die auszugleichenden typisierten finanziellen Nachteile in nachvollziehbarer und sachlich vertretbarer Weise bewertet und berechnet und alle Faktoren, die er in die abschließende Festsetzung des Betrages einfließen lässt, offenlegt (vgl. mit ähnlichen Erwägungen zur verfassungsgerichtlichen Kontrolle eines gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums bei der Bemessung der Höhe von staatlichen Leistungen BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, juris Rn. 143 f., dort zu den Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II -).
  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14
    Da der fragliche Vermögensnachteil gerade bei der im Gesetz angelegten Typisierung nicht in dem Sinne bestimmt werden kann, dass nur ein einziger Wert richtig wäre und insoweit auch verschiedene Bewertungsansätze vertretbar sind, wobei auch Wertungen einfließen können, sodass die Bemessung gesetzlich nicht vollständig determiniert ist, ist ein gewisser Spielraum bereits im Gesetz angelegt (vgl. allgemein zur Zulässigkeit der Eröffnung von Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen durch den Gesetzgeber BVerfG, Beschluss vom 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 -, NVwZ 2011, 1062 = juris Rn 73; BVerwG, Urteil vom 09.06.2004 - 9 A 11/03 -, NVwZ 2004, 1486 ).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14
    Da der fragliche Vermögensnachteil gerade bei der im Gesetz angelegten Typisierung nicht in dem Sinne bestimmt werden kann, dass nur ein einziger Wert richtig wäre und insoweit auch verschiedene Bewertungsansätze vertretbar sind, wobei auch Wertungen einfließen können, sodass die Bemessung gesetzlich nicht vollständig determiniert ist, ist ein gewisser Spielraum bereits im Gesetz angelegt (vgl. allgemein zur Zulässigkeit der Eröffnung von Gestaltungs-, Ermessens- und Beurteilungsspielräumen durch den Gesetzgeber BVerfG, Beschluss vom 31.05.2011 - 1 BvR 857/07 -, NVwZ 2011, 1062 = juris Rn 73; BVerwG, Urteil vom 09.06.2004 - 9 A 11/03 -, NVwZ 2004, 1486 ).
  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 33.12

    Alimentationsprinzip; Arzneimittel; Fürsorgepflicht; beamtenrechtliche -;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14
    Sofern Beamten neben der Besoldung Fürsorgeleistungen wie Beihilfe im Krankheitsfall oder auch Heilfürsorge gewährt werden, erhöht sich dadurch mittelbar das effektive Besoldungsniveau (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.09.2013 - 5 C 33/12 -, NVwZ 2014, 305 ; BVerfG, Beschluss vom 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03 -, NJW 2008, 137 f.).
  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14
    Wegen dieser Wechselwirkungen sind Sachbezüge, zu denen ihrer Rechtsnatur nach auch die Heilfürsorge zählt (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 20.03.2002 - 3 A 3392/99 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 24.08.2000 - 2 K 2700/97 -, juris Rn. 13 f.; VG Cottbus, Urteil vom 16.05.2001 - 5 K 767/98 -, juris Rn. 24 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52/85 -, NVwZ 1988, 1131 ; BVerfG, Beschluss vom 08.12.1982 - 2 BvL 12/79 -, BVerfGE 62, 354 ), gemäß § 13 Abs. 1 LBesGBW grundsätzlich auf die Besoldung anzurechnen.
  • BVerwG, 25.06.1987 - 2 N 1.86

    Beamtenrecht - Gesetzgebung - Zuschüsse - Versicherungsbeiträgen -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14
    Hierzu zählen in der Regel auch die Kosten einer Versicherung als Form der Krankheitsvorsorge (vgl. BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1987 - 2 N 1/86 -, NJW 1987, 2948 ).
  • BVerwG, 16.12.1970 - VI C 48.69
    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14
    Die Entscheidung über die Kosten beruht auf § 155 Abs. 1 Satz 1 VwGO und berücksichtigt, dass der Kläger einen Verpflichtungsantrag gestellt hat, jedoch nur ein Bescheidungsurteil ergehen konnte (vgl. Kopp/Schenke, a.a.O., § 155 Rn. 2; BVerwG, Urteil vom 16.12.1970 - VI C 48/69 -, BVerwGE 37, 57, 61).
  • VG Göttingen, 20.03.2002 - 3 A 3392/99

    Anrechnung; Berufsbeamtentum; Besoldung; freie Heilfürsorge; Fürsorgepflicht;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 31.07.2014 - 2 K 84/14
    Wegen dieser Wechselwirkungen sind Sachbezüge, zu denen ihrer Rechtsnatur nach auch die Heilfürsorge zählt (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 20.03.2002 - 3 A 3392/99 -, juris Rn. 19; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 24.08.2000 - 2 K 2700/97 -, juris Rn. 13 f.; VG Cottbus, Urteil vom 16.05.2001 - 5 K 767/98 -, juris Rn. 24 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.11.1987 - 2 C 52/85 -, NVwZ 1988, 1131 ; BVerfG, Beschluss vom 08.12.1982 - 2 BvL 12/79 -, BVerfGE 62, 354 ), gemäß § 13 Abs. 1 LBesGBW grundsätzlich auf die Besoldung anzurechnen.
  • VG Frankfurt/Oder, 24.08.2000 - 2 K 2700/97
  • VG Cottbus, 16.05.2001 - 5 K 767/98
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 4 S 1942/14

    Zuschuss zu Beiträgen für Krankheitskostenversicherung der Beamten des

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. Juli 2014 - 2 K 84/14 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Antrag des Klägers auf Neufestsetzung des Zuschusses zu seiner Krankheitskostenversicherung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31.07.2014 - 2 K 84/14 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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